NOTAR

Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Strecker wurde durch das Landgericht Dortmund als Amtsnachfolger an Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Christoph Stiens bestellt.

Maximilian Strecker, Franziska Stiens, Dr. Andreas Strecker, Martin Hane (v. l.)

Beratung und Gestaltung

Vor allen Dingen möchten wir Ihr kompetenter Dienstleister in Sachen Recht sein. Rechtsrat, erforderlichenfalls die Führung eines Prozesses und die Vertragsgestaltung haben nicht nur wirtschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen, wenngleich diese oftmals im Vordergrund stehen werden.

Anzustreben sind vielmehr Lösungen, die praktikabel sind und Ihnen im Ergebnis das bringen, was Sie zufrieden sein lässt.

Insoweit ist es z. B. selbstverständlich, dass wir bei steuerlich relevanten Geschäften, die schwerpunktmäßig im Notariat auftreten und erforderlichenfalls eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater pflegen.

 

Zeitnahe Bearbeitung

Wichtig ist uns des Weiteren, Ihr Anliegen unmittelbar aufzugreifen, um Ihnen in Konfliktsituationen zeitnah einen „Fahrplan“ in Gestalt eines Rechtsrats oder aber – im Notariat – einen individuell erstellten Entwurf an die Hand zu geben, auf dessen rasche Abwicklung nach der Beurkundung ebenfalls großer Wert gelegt wird.

Inhalte vermitteln

Unser Selbstverständnis ist es, Sorge dafür zu tragen, dass der rechtlich Unerfahrene stets über „seine Rechtsangelegenheit“ im Bilde ist, d. h. in streitigen Auseinandersetzungen die prozessuale Situation erfasst und die Risiken einschätzen und abwägen kann, sowie in notariellen Sachen den Urkundentext inhaltlich versteht.

Zur Vermeidung von Missverständnissen und Beseitigung von Unklarheiten werden daher, soweit dies zur Wahrung von ggf. anstehenden Fristen eben möglich ist, Entwürfe zur Verfügung gestellt, die selbstverständlich auch nochmals in einem (weiteren) persönlichen Gespräch erörtert werden können, wenn sich noch ergänzende Rückfragen stellen sollten.

 

Flexibilität

Von unseren Mitarbeitern und von uns dürfen Sie eine hohe Einsatzbereitschaft erwarten, die über die regelmäßigen Öffnungszeiten hinausgeht. Falls Ihnen ein Besuch der Kanzlei von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr nicht möglich ist, sind wir gerne bereit, mit Ihnen einen abweichenden Termin zu vereinbaren. Für Beurkundungen stehen wir Ihnen nach Absprache gerne auch samstags zur Verfügung.

Kritik und Anregungen verstehe ich als Ansporn und bin Ihnen dafür dankbar.

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