Berg- und Bergschadensrecht

Berg- und Bergschadensrecht

Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen.
Ein Bergschaden ist ein durch bergbauliche Aktivitäten, zumeist an Bauwerken und Grundeigentum, verursachter Schaden. Er wird im Regelfall durch Gebirgsbewegungen, wie Senkungen, Schiefstellungen, Zerrungen und Pressungen verursacht.
Bergschäden werden nicht nur von untertägigem Abbau verursacht. Auch Grundwasserabsenkungen oder horizontale Erdbewegungen im Einflussbereich von Tagebauen können zu Bergschäden führen.
Unsere Kanzlei ist eine der wenigen, die sich aufgrund der jahrelangen Erfahrung mit diesem Spezialgebiet auskennen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

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