Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Vielfach wird Ihnen heute die Abwicklung von Schäden aus Verkehrsunfällen durch die ersten Kontaktpersonen nach einem Unfall, die Mitarbeiter eines Autohauses angeboten. Diese Angebote sollten Sie jedoch mit Vorsicht genießen. Nahezu jeder Verkehrsunfall ist mit Abwicklungsschwierigkeiten verbunden, die anwaltlichen Rat sinnvoll erscheinen lassen, zumal dieser Sie im Ergebnis nichts kostet, soweit Sie kein Verschulden am Unfallereignis trifft. Denn insoweit zeichnet sich die gegnerische Haftpflichtversicherung auch für die Übernahme anwaltlicher Gebühren als Ihnen entstehende Schadenposition verantwortlich.

Dieser Grundsatz gilt sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch – erst Recht – für Personenschäden und damit häufig im Zusammenhang stehenden Daueransprüchen etwa in Gestalt von Rentenansprüchen.

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