Wirtschaftsstraftrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Umweltdelikte und Steuerstraftatbestände bilden aus unserer Sicht den Kern des Wirtschaftsstrafrechts. Beide Sachverhalte erfordern unbedingt die frühzeitige Einholung einer qualifizierten anwaltlichen Beratung, um noch rechtzeitig Einfluß auf den (u. U. strafrechtlich) zu würdigenden Sachverhalt nehmen zu können, bevor die Angelegenheit schon festgeschrieben ist. Große Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden erleichtern es zudem, dort um Verständnis für die oftmals lediglich fahrlässig begangenen Taten zu werden.

Steuersstrafrecht

Der Schwerpunkt einer anwaltlichen Tätigkeit in einem Steuerstrafverfahren liegt auf der Verteidigung. Wie im allgemeinen Strafrecht werden jedoch meist schon im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung in der Hauptverhandlung gestellt. Eine umgehende Kontaktaufnahme bei „Besuchen“ der Steuerfahndung oder im Falle von Unregelmäßigkeiten bei Betriebsprüfungen ist daher unumgänglich.

Die steuerlichen Straftaten werden dabei umgangssprachlich als „Steuerhinterziehung“ bezeichnet. Die Steuerverkürzung kann dabei in jedem steuerlichen Gebiet auftreten, sei es durch eine Nichtangabe von Zinsen aus Liechtenstein in der Einkommensteuererklärung, die Zuwendung von Vorteilen an Gesellschafter eines Unternehmens oder aufgrund von fehlerhaften Umsatzsteuervoranmeldungen. Sowohl Unschuldige als auch bewusst Vorgehende benötigen dann die Hilfe eines Rechtsanwalts, der sie durch die Verfahrensabschnitte hin bis zur Hauptverhandlung begleitet.

In vielen Fällen lässt sich ein Hauptverfahren durch Zusammenarbeit mit den Behörden vermeiden. Wir unterstützen Sie daher bereits im Vorfeld einer solchen Hauptverhandlung. Dabei ist es notwendig, sich möglichst frühzeitig einen Überblick über den Verfahrensstand zu verschaffen. Hierzu steht einem Anwalt die Möglichkeit der Akteneinsicht zur Verfügung, mithilfe derer eine gezielte Strategie erarbeitet werden kann. Sofern es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommt, stehen wir Ihnen auch dabei zur Seite und vertreten Ihre Interessen. Im Anschluss daran überprüfen wir gerne ein eventuelles Urteil und übernehmen die Beratung und Führung hinsichtlich eines Rechtsmittels, um das Urteil nochmals durch Berufung oder Revision überprüfen zu lassen.

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