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auf der Homepage des Notars,
Rechtsanwalts und Fachanwalts
Dr. Christoph Stiens in Werne

 

Mein Selbstverständnis als Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt

In einem sich stark verändernden Rechtsberatungsmarkt stehen sowohl der Notar als auch der Rechtsanwalt vor großen Herausforderungen. Trotz mehr als 25-jähriger Berufserfahrung als Jurist, gesammelt zunächst (bis 2000) in der Sozietät Dr. Potthoff und Kollegen und anschließend (bis 2017) in einer Sozietät mit dem Kollegen Westhues sowie regelmäßiger Fortbildung über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus, ist die stete Anpassung an den sich verändernden rechtlichen Rahmen und den gesellschaftlichen Wandel Gebot jeder Zeit. Mein Anspruch an die Berufe des Notars und Rechtsanwalts geht daher weit darüber hinaus, lediglich einen Prozess ordentlich zu führen oder eine rechtlich einwandfreie Urkunde zu erstellen, die den Willen der Beteiligten und nicht lediglich dem Muster des Notars entspricht.

Beratung und Gestaltung

Vor allen Dingen möchte ich Ihnen ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht sein. Rechtsrat, erforderlichenfalls die Führung eines Prozesses und die Vertragsgestaltung haben nicht nur wirtschaftliche Zusammenhänge zu berücksichtigen, wenngleich diese oftmals im Vordergrund stehen werden. Anzustreben sind vielmehr Lösungen, die praktikabel sind und Ihnen im Ergebnis das bringen, was Sie zufrieden sein lässt. Insoweit ist es z. B. selbstverständlich, dass ich bei steuerlich relevanten Geschäften, die schwerpunktmäßig im Notariat auftreten, erforderlichenfalls eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater pflege.

 

Zeitnahe Bearbeitung

Wichtig ist mir des Weiteren Ihr Anliegen unmittelbar aufzugreifen, um Ihnen in Konfliktsituationen zeitnah einen „Fahrplan“ in Gestalt eines Rechtsrats oder aber – im Notariat – einen individuell erstellten Entwurf an die Hand zu geben, auf dessen rasche Abwicklung nach der Beurkundung ebenfalls großer Wert gelegt wird.

Inhalte vermitteln

Mein Selbstverständnis ist es, Sorge dafür zu tragen, dass der rechtlich Unerfahrene stets über „seine Rechtsangelegenheit“ im Bilde ist, d. h. in streitigen Auseinandersetzungen die prozessuale Situation erfasst und die Risiken einschätzen und abwägen kann sowie in notariellen Sachen den Urkundentext inhaltlich versteht. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Beseitigung von Unklarheiten werden daher, soweit dies zur Wahrung von ggf. anstehenden Fristen eben möglich ist, Entwürfe zur Verfügung gestellt, die selbstverständlich auch nochmals in einem (weiteren) persönlichen Gespräch erörtert werden können, wenn sich noch ergänzende Rückfragen stellen sollten.

 

Flexibilität

Von meinen Mitarbeitern und von mir dürfen Sie eine hohe Einsatzbereitschaft erwarten, die über die regelmäßigen Öffnungszeiten hinausgeht. Falls Ihnen ein Besuch der Kanzlei von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr nicht möglich ist, sind wir gerne bereit, mit Ihnen einen abweichenden Termin zu vereinbaren. Für Beurkundungen stehen wir Ihnen nach Absprache gerne auch samstags zur Verfügung.

Kritik und Anregungen verstehe ich als Ansporn und bin Ihnen dafür dankbar.