Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, bedenkt meist nicht, dass er neben dem Sondereigentum an der Wohnung auch Miteigentum am gesamten Gebäude erwirbt. Aber gerade das Miteigentum kann zu Problemen führen, weil es zu einer engen Kooperation mit den anderen Eigentümern, teilweise auch mit im Haus wohnenden Mietern zwingt. Zu denken ist an die Abgrenzung und den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und von bestimmten Sondernutzungen. Probleme kann es mit der Aufteilung der Renovierungskosten geben oder bei gewissen Nutzungsbeschränkungen bzw. der Einschränkung baulicher Veränderungen an und in der eigenen Wohnung (darf ich die Fenster vergrößern, Wasserzähler installieren oder eine Markise am Balkon anbringen?). Streitpunkte ergeben sich oftmals auch bei der Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung oder bei den Rechten und Pflichten des Wohnungsverwalters. Aber auch das gerichtliche Verfahren weist im Wohnungseigentumsrecht einige Besonderheiten auf. Falls Sie Fragen in diesen Bereichen haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.

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