Ordnungswidrigkeiten- recht

Ordnungswidrigkeitenrecht

In Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wir Sie vor und nach dem Erlass des Bußgeldbescheides gegenüber den Verwaltungsbehörden und den Gerichten.

Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch, welche in der Regel zu einem Strafbefehl oder zu einer Hauptverhandlung führen, werden vom Verkehrsrecht erfasst. Dies sind Delikte wie z.B. Unfallflucht, Alkohol oder andere Arten von Rauschmitteln am Steuer sowie gefährdendes Verhalten im Straßenverkehr.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins und bei Problemen bei der Wiedererteilung des Führerscheins.

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