Zivilrecht

Zivilrecht

Das Schadensrecht regelt, wer für einen Schaden haftet und wie hoch der Schadensersatz ist. Es geht beim Schadensrecht um die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Hierbei kann der Schadensersatzanspruch aus Unfall, Vertragsverstößen oder unerlaubter Handlung stammen.

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie aufgrund einer Handlung oder Unterlassung eines Dritten Sach- und Personenschaden erlitten haben sowie bei Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich gegenüber Vertragspartnern, Versicherungen und Behörden als auch gerichtlich bei einem Schadensersatzprozess.

Das Kaufrecht regelt alle Fragen im Zusammenhang mit Kaufverträgen, vor allem die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel und die Möglichkeiten, sich von einem Kaufvertrag wieder zu lösen. Grundsätzlich wird bei Kaufverträgen unterschieden, ob die Vertragsparteien Kaufleute sind oder ob ein Vertrag mit einer Privatperson abgeschlossen wird. Wir beraten Sie im Vorfeld von Vertragsverhandlungen und beim Abschluss eines Kaufvertrages. Ebenso zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche und Forderungen abzuwehren.

ARZTHAFTUNGSRECHT

Wir beraten Patienten nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

BAURECHT

Wir beraten sowohl private Bauherren als auch Baufirmen kompetent in allen Bereichen des privaten Baurechtes: bei dem Abschluss von Bauverträgen, in der Bauphase sowie in Fragen des Gewährleistungsrechtes und setzen Ihre Interessen erforderlichenfalls in einem Bauprozess durch.

ERBRECHT

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen bei der Vermögensnachfolgeplanung. Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Planung und Begleitung der vorweggenommenen Erbfolge und des Generationenwechsels in mittelständischen Unternehmen zählen hierzu ebenso wie die Beratung von Erbengemeinschaften und die Erbauseinandersetzung.

FAMILIENRECHT

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hier
- das Eherecht,
- Scheidung,
- Unterhaltsfragen,
- Rechte und Pflichten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
- Abstammung/ Vaterschaftsfeststellung,
- Adoption.

GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Sie bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, entwerfen Gesellschaftsverträge und stehen Ihnen und Ihrer Gesellschaft in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite.

GRUNDSTÜCKSRECHT

Wir beraten Sie bei Grundstückskäufen, Grundstücksverkäufen und allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

MIETRECHT

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen mietrechtlichen Fragen

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